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AGB für Vermittlung von Immobilien

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vermittlung von Immobilien (AGB)

Blickpunkt Finanz GmbH

Blickpunkt Finanz GmbH
Luitpoldstr. 4
91207 Lauf a. d. Pegnitz
Handelsregister: HRB 29654
Geschäftsführer: Hans‑Jürgen Oertel
– nachfolgend „Makler“ –

  •  1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Auskünfte, Nachweis‑, Vermittlungs‑ und Bewertungsleistungen zwischen der Blickpunkt Finanz GmbH und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“).
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, die Blickpunkt Finanz GmbH stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

  •  2 Zustandekommen des Vertrages

Ein Vertrag kommt zustande, sobald die Blickpunkt Finanz GmbH auf Anfrage des Kunden tätig wird oder entsprechende Leistungen erbringt, insbesondere durch Übersendung eines Exposés, einer Markt‑ oder Immobilienbewertung oder durch beratende Tätigkeit.
Der Vertrag kann auch konkludent zustande kommen, sofern keine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

  •  3 Gegenseitige Verpflichtungen
  1. Die Blickpunkt Finanz GmbH verpflichtet sich, sämtliche übernommenen Leistungen mit der gebotenen fachlichen Sorgfalt zu erbringen.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.
  3. Der Kunde informiert die Blickpunkt Finanz GmbH unverzüglich über den Abschluss eines Hauptvertrages, der auf deren Tätigkeit zurückzuführen ist.
  •  4 Provision
  1. Ein Anspruch auf Maklerprovision entsteht mit Abschluss eines wirksamen Hauptvertrages (z. B. Kauf‑, Miet‑ oder Pachtvertrag), der auf die Tätigkeit der Blickpunkt Finanz GmbH zurückzuführen ist.
  2. Die Höhe der Provision ergibt sich aus der jeweiligen Provisionsvereinbarung bzw. den Angaben im Exposé.
  3. Verbraucherregelung bei Kauf von Wohnimmobilien (§§ 656c, 656d BGB):
    a) Wird die Blickpunkt Finanz GmbH bei dem entgeltlichen Erwerb einer Wohnimmobilie (Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung) tätig und ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gilt folgendes:
    b) Die von der Blickpunkt Finanz GmbH und dem Verkäufer vereinbarte Maklerprovision ist hälftig zwischen Käufer und Verkäufer aufzuteilen.
    c) Die vom Käufer geschuldete Provision darf die vom Verkäufer geschuldete Provision nicht übersteigen.
    d) Ein Anspruch auf Zahlung der Maklerprovision gegenüber dem Käufer besteht erst, nachdem der Verkäufer seinen Provisionsanteil nachweislich erfüllt hat (§ 656d BGB).
  4. Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrages fällig (Notarvertrag oder Mietvertag)
  •  5 Honorar bei reiner Immobilienbewertung
  1. Erfolgt die Tätigkeit der Blickpunkt Finanz GmbH ausschließlich in Form einer Immobilienbewertung, ohne dass ein Vermittlungs‑ oder Nachweisauftrag erteilt wird, ist diese Leistung honorarpflichtig.
  2. Das Honorar für eine solche Immobilienbewertung beträgt 250,00 EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  •  6 Aufwendungsersatz

Zusätzliche Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Immobilienbewertung oder einer sonstigen Tätigkeit der Blickpunkt Finanz GmbH entstehen (z. B. besondere Recherchen, Unterlagenbeschaffung, behördliche Auskünfte, Fahrtkosten), werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt, sofern diese nicht ausdrücklich im vereinbarten Honorar enthalten sind.

  •  7 Haftung für Exposé‑ und Eigentümerangaben
  1. Sämtliche im Exposé oder in Bewertungsunterlagen enthaltenen Angaben beruhen auf Informationen des Eigentümers oder sonstiger Dritter.
  2. Die Blickpunkt Finanz GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Angaben.
  3. Eine Haftung besteht nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Blickpunkt Finanz GmbH.
  •  8 Haftung und Haftungsbegrenzung
  1. Die Blickpunkt Finanz GmbH haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Blickpunkt Finanz GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.
  3. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
  •  9 Verbot der Weitergabe von Informationen

Alle von der Blickpunkt Finanz GmbH überlassenen Unterlagen, insbesondere Exposés, Bewertungen und Nachweise, sind ausschließlich für den Kunden bestimmt.
Eine Weitergabe an Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Blickpunkt Finanz GmbH ist untersagt und verpflichtet im Falle eines Vertragsschlusses zum Schadensersatz, insbesondere zur Zahlung der vereinbarten Provision oder des vereinbarten Honorars.

  •  10 Verjährung

Ansprüche des Kunden gegen die Blickpunkt Finanz GmbH verjähren innerhalb von drei Jahren ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen, soweit gesetzlich zulässig.

  •  11 Schlussbestimmungen
  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Nürnberg
  3. Erfüllungsort ist der Sitz der Blickpunkt Finanz GmbH.
  4. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken.

 


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